Der Kooperationsplan ist Ihr persönlicher roter Faden auf dem Weg in Arbeit und zur Verringerung / Beendigung Ihrer Hilfebedürftigkeit.
Im Beratungsgespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft legen Sie hierzu eine gemeinsame Strategie fest. Im Kooperationsplan werden die gemeinsam entwickelte Strategie und die nächsten Schritte schriftlich fixiert.
Bei Bedarf kann bei der Erstellung oder der Fortschreibung des Kooperationsplans ein Schlichtungsverfahren vor Ort vermitteln.

Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, einen einvernehmlichen Lösungsvorschlag zum Kooperationsplan zu erarbeiten. Hierzu stehen im Jobcenter Landkreis Esslingen drei Schlichterinnen zur Verfügung, die den Schlichtungsprozess neutral und unvoreingenommen moderieren.
Das Schlichtungsverfahren kann sowohl von Ihnen als auch Ihrer Integrationsfachkraft bzw. natürlich auch gemeinsam eingeleitet werden. Die Schlichtungsstelle leitet Ihnen nach Eingang des Vordrucks zeitnah einen Termin zu. 
Der Termin wird abhängig von Ihren Wünschen entweder am für Sie zuständigen Standort oder virtuell durchgeführt.
Sie wünschen eine Moderation durch eine neutrale Schlichterin?

Hier finden Sie das Formular zum Schlichtungsverfahren: