Jeder Mensch kann Texte in Leichter Sprache besser verstehen. 
Leichte Sprache ist besonders wichtig für Menschen mit Lernschwierigkeiten. 
Leichte Sprache ist auch gut für alle anderen Menschen.

Zum Beispiel: 
Für Menschen, die nicht so gut lesen können. 
Oder für Menschen, die nicht so gut Deutsch können.

 

Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

 

Die Bundesagentur für Arbeit hat viele Internet-Seiten.

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Logo Bundesagentur für Arbeit

 

Hier geht es um die Internet-Seite:

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Logo Jobcenter

 

www.jobcenter-ge.de/Esslingen

 

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Computer

Jeder soll die Internet-Seite gut nutzen können. Also zum Beispiel auch

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

 

Das heißt:  
Die Internet-Seite muss barrierefrei sein.

 

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Regeln

Es gibt Regeln für barrierefreie Internet-Seiten.

Wir wollen uns an alle Regeln halten.

Dafür machen wir eine Erklärung zur Barrierefreiheit.

 

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Gut gelauter Mensch liest die Regeln

Wir erklären damit:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
  • Welche Barrieren gibt es noch?
  • Auf welchen Teilen von der Internet-Seite darf es noch Barrieren geben?

 

Die wichtigsten Infos aus der Erklärung stehen hier in Leichter Sprache.

 

So halten wir uns an die Regeln

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Gesetzbuch

Diese Gesetze sind wichtig für die Barrierefreiheit:

  • Behindertengleichstellungsgesetz.
  • Der kurze Name ist: BGG.
  • Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung.
  • Der kurze Name ist: BITV 2.0.

 

Wir achten auf die Regeln aus diesen Teilen von den Gesetzen:

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Mann kontrolliert anhand einer Liste
  • Paragraf 3 Absatz 1 bis 4 BITV 2.0
  • Paragraf 4 BITV 2.0
  • Paragraf 12d BGG

 

Ein fremdes Büro prüft mit einem Test, ob wir die Regeln einhalten.

Der Test heißt: BITV 2.0-Test.

Das Ergebnis vom Test ist:

Wir halten die Regeln zum Teil ein.

 

Alle Menschen sollen die Infos auf unserer Internet-Seite gut nutzen können.

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Hand mit nach oben zeigenden Daumen

Das ist uns sehr wichtig.

 

Unsere Internet-Seite soll ganz barrierefrei werden.

Daran arbeiten wir immer weiter.

 

Barrieren melden:

Sie können sich beschweren

Sie nutzen die Internet-Seite.

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Ein Mann beschwert sich bei einem anderen

Aber vielleicht können Sie das nicht richtig, weil es noch Barrieren gibt.

Zum Beispiel:

  • Sie können nicht alles gut erkennen.
  • Sie verstehen nicht alles.

 

Dann können Sie sich beschweren.

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PC mit Formula

In der Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Kontaktformular.

 

Bitte schreiben Sie Ihre Kontakt-Daten in das Kontaktformular.

 

Dann können Sie auf unserer Internet-Seite Ihre Beschwerde schicken.

 

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Logo Schlichtungsstelle

Schlichtungsverfahren:

Was macht die Schlichtungsstelle?

Logo der Schlichtungsstelle

Vielleicht haben Sie sich schon beschwert.

Aber auf der Internet-Seite gibt es immer noch Barrieren.  

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Vermittlerin versucht zwischen zwei Personen zu vermitteln

Dann können Sie sich bei einer anderen Stelle beschweren.   
Die Stelle heißt: Schlichtungsstelle.   
Mehr Infos zur Schlichtungsstelle stehen in diesem Teil vom Gesetz: Paragraf 16 BGG.

Vielleicht haben Sie mit uns einen Streit wegen den Barrieren auf unserer Internet-Seite.

Die Schlichtungsstelle soll beim Streit helfen.

Das nennt man: Schlichtungsverfahren.

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Frau mit erhobenen Zeigefinger

Dann müssen Sie und wir nicht vor Gericht gehen.

 

Das Schlichtungsverfahren kostet kein Geld.

Sie brauchen keinen Anwalt.

Mehr Infos stehen auf der Internet-Seite von der Schlichtungsstelle.

 

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Brief mit Umschlag

Post-Adresse

Das ist die Post-Adresse von der Schlichtungsstelle: 
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz 
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 
Mauerstraße 53 
10117 Berlin

 

Telefon-Nummer, Fax und E-Mail-Adresse

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Tastentelefon

Telefon: 030 18 527 2805 
Fax: 030 18 527 2901 
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

 

Der Text in Leichter Sprache ist von:   
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.

Die Bilder sind von:   
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,   
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.