Das Jobcenter Landkreis Esslingen ist eine gemeinsame Einrichtung der Träger Landkreis Esslingen und Agentur für Arbeit Göppingen. Die gemeinsame Einrichtung hat nach § 44 c SGB II eine Trägerversammlung mit Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbei und des kommunalen Trägers je zur Hälfte. Die Trägerversammlung entscheidet über das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter Beachtung von Zielvorgaben der Träger. Darüber hinaus werden in der Trägerversammlung organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten abgestimmt.
Nach §18d SGB II wird ein örtlicher Beirat gebildet. Der Beirat berät die Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen, sowie bei der Entwicklung des Arbeitsmarktprogramms. Die Mitglieder des Beirats werden in der Trägerversammlung auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen berufen.
Im Beirat sind folgende Institutionen und Verbände vertreten: