Die finanzielle Unterstützung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine erfolgt aktuell noch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zuständig ist zurzeit das Amt für Flüchtlingshilfe im Landratsamt Esslingen, gerne können Sie sich bei einer Kommune melden, um Zugang zu den Informationen zu erhalten. Ab dem 1. Juni 2022 sollen Schutzsuchende aus der Ukraine mit Fiktionsbescheinigung Anspruch auf Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) haben, zuständig ist dann Jobcenter Landkreis Esslingen. Ohne Fiktionsbescheinigung bleibt das Amt für Flüchtlingshilfe zuständig. Informationen wie z.B. wo Sie nach Ihrer Ankunft im Landkreis Esslingen gezielt Hilfe erhalten und weiterführende Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Geldleistungen können Sie erst nach der offiziellen Registrierung beantragen. Die Registrierung ist wichtig, damit Sie in Deutschland arbeiten oder staatliche Hilfe bekommen können.

Geflüchtete, die bereits Leistungen nach dem AsylbewerberGesetz bekommen, erhalten ab dem 28.4.2022 automatisch durch das Jobcenter Landkreis Esslingen ein Anschreiben mit allen erforderlichen Informationen zum Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) sowie alle notwendigen Antragsunterlagen.  

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

  • Registrieren Sie sich im Landkreis Esslingen:
    Um Grundsicherung zu erhalten, brauchen Sie entweder eine Fiktionsbescheinigung und einen Nachweis, dass Sie einen Aufenthaltstitel beantragt haben oder einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz.
    Dafür müssen Sie beim Ausländeramt einen Termin vereinbaren.
  • Beantragen Sie ein Bankkonto:
    Damit wir Ihnen Geld überweisen können, brauchen Sie ein Konto bei einer deutschen Bank oder Sparkasse.
    Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.
  • Wählen Sie eine Krankenversicherung aus:
    Sie müssen in Deutschland eine Krankenversicherung haben. Diese ist wichtig, um medizinische Versorgung in Anspruch nehmen zu können. Sie können selbst eine gesetzliche Krankenkasse auswählen.
    Informieren Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl über eine Mitgliedschaft und lassen Sie sich eine Bescheinigung für das Jobcenter (Mitgliedsbescheinigung) ausstellen.
    Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen, zahlt das Jobcenter die monatlichen Beiträge an Ihre Krankenkasse. Geben Sie die Mitgliedsbescheinigung zusammen mit dem Neuantrag § 24 AufentG_Ukraine Grundsicherung für Arbeitssuchende – (SGB II) beim Jobcenter Landkreis Esslingen ab.
  • Füllen Sie Ihren Antrag vollständig in lateinischen Buchstaben aus.
  • Besorgen Sie alle erforderlichen Dokumente

Informationen zur Antragstellung und den erforderlichen Antragsdokumenten erhalten Sie unter folgendem Link.

Den Antrag für die Zeit ab 01. Juni 2022 können Sie bereits jetzt stellen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind hilfebedürftig und haben nicht genug Geld zum Leben
  • Sie wohnen im Landkreis Esslingen
  • Sie haben
    • eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 oder 4 AufenthG mit einem Nachweis der Beantragung § 24 AufenthG (Aufenthaltstitel) oder
    • einen Aufenthaltstitel nach § 24, Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
  • Sie sind über 15 Jahre alt, bekamen in der Ukraine noch keine Rente und haben das Rentenalter in Deutschland noch nicht erreicht

Kinder und Jugendliche bekommen in der Regel zusammen mit ihren Eltern Geld vom Jobcenter, wenn sie bei ihren Eltern wohnen, nicht verheiratet und jünger als 25 Jahre sind.

Sofern minderjährige Kinder, die das 15.te Lebensjahr bereits vollendet haben, ohne ihre Eltern einreisen, wird zur Beantragung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts eine Vollmacht einer erwachsenen Person zur Übernahme der Sorge benötigt.

Die Vollmacht erhalten Sie vom Kreisjugendamt.

Für Ihre sogenannte „Bedarfsgemeinschaft“:

Dazu gehören Sie als Antragsteller:in und Ihr:e

  • Ehepartner:in
  • Kind/er, die bei Ihnen im Haushalt leben, jünger als 25 Jahre und nicht verheiratet sind
  • Partner:in in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit deren Kindern / Stiefkindern
  • eingetragene Lebenspartnerschaft mit deren Kindern / Stiefkindern

Bitte melden Sie sich beim Jobcenter Landkreis Esslingen, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben.
Das Jobcenter kann Mietkosten übernehmen, wenn Sie diese nicht selbst bezahlen können.

Das Jobcenter kann die Kosten nur vollständig übernehmen, wenn sie angemessen sind. Ob die Kosten angemessen sind, können Sie aus der folgenden Tabelle ersehen: Link.

Einen Vertrag für Strom schließen Sie selbst ab. Sie können den Stromversorger frei wählen. Informationen dazu finden Sie im Internet zum Beispiel unter dem Suchbegriff “Energieversorger Esslingen”. Die Kosten für den Strom überweisen Sie selbst von dem Geld vom Jobcenter.

Am besten fragen Sie Ihren Vermieter / Ihre Vermieterin ob es schon einen Vertrag für die Heizung gibt oder ob Sie selbst einen Vertrag abschließen müssen. Heizkosten können vom Jobcenter gezahlt werden. Dazu müssen Sie die Abrechnung sofort nach Erhalt bei uns einreichen.

Am besten fragen Sie Ihren Vermieter / Ihre Vermieterin wie das warme Wasser zubereitet wird. Warmwasserkosten können vom Jobcenter gezahlt werden. Dazu müssen Sie die Abrechnung sofort nach Erhalt bei uns einreichen.

Wenn Sie Möbel brauchen: Melden Sie sich beim Jobcenter. Wir beraten Sie und besprechen, ob wir Sie unterstützen können.

Informationen dazu finden Sie auf Germany4Ukraine.

Bitte beantragen Sie die Kostenübernahme der Fahrkarten bei der Sprachschule, da diese ausschließlich vom Bundesamt für Migration und Flüchtling (BAMF) finanziert werden.

Legen Die den Bewilligungsbescheid vom Jobcenter zur Beantragung vor.

Diese erhalten Sie von Ihrem/Ihrer zuständigen Arbeitsvermittler:in.

Bitte fordern Sie diese ausschließlich über E-mail an.

Eine persönliche Vprsprache ist nicht notwendig. Die Verpflichtung kann bei persönlicher Vorsprache nicht sofort ausgestellt werden.

Die Bonuskarte kann nur über das Landratsamt beantragt werden, nicht über das Jobcenter.

Die Kosten für Kleidung werden bereits in den Regelleistungen berücksichtigt und können beim Jobcenter nicht zusätzlich beantragt werden. Bitte wenden Sie sich an Hilfsorganisationen / Wohlfahrtsverband / karitative Einrichtungen o.ä., die evtl. gespendete Winterkleidung verteilen.

Diesen erhalten Sie postalisch vom Jobcenter nach der Bewilligung der Leistungen. Sollten Sie eine Zweitschrift benötigen, können Sie diese auch per E-Mail anfordern. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.

Bitte nutzen Sie dafür das sogenannte BUT-Antragsformular.

Das Formular liegt im Eingangsbereich aus.

Ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Pass können sich zunächst für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen visumsfrei im Bundesgebiet aufhalten. Der Aufenthalt kann von der Ausländerbehörde nochmals um 90 Tage verlängert werden.

Wichtig ist aber, dass sich alle Geflüchteten dennoch bei der Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung und bei der örtlichen Ausländerbehörde persönlich melden, um eine Anlaufbescheinigung und/oder eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Für Flüchtlinge, die sich in einer der sechs Großen Kreisstädte (Esslingen, Filderstadt, Kirchheim, Leinfelden-Echterdingen, Nürtingen, Ostfildern) aufhalten, ist die Stadtverwaltung zuständig. Wer sich in anderen Städten/Gemeinden aufhält, kann sich an die Ausländerbehörde des Landkreis Esslingen wenden.

Ab dem 1. Juni 2022 gilt:

Schutzsuchende aus der Ukraine können Bürgergeld (damals noch Arbeitslosengeld II) direkt nach der Registrierung und Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Beratung rund um die Aufnahme einer Beschäftigung und finanzielle Unterstützung erfolgt ab dem 01. Juni 2022 durch das Jobcenter Landkreis Esslingen.

Für die Antragstellung beim Jobcenter Landkreis Esslingen ist die Vorlage einer Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs.1 Aufenthaltsgesetz notwendig.

Wichtig: Zur Antragsprüfung und Sicherstellung der pünktlichen Auszahlung der Leistungen ist der Antrag schnellstmöglich im Jobcenter Landkreis Esslingen einzureichen.

Über folgende Möglichkeiten können die Antragsunterlagen (Link Antragsunterlagen) beim Jobcenter Landkreis Esslingen eingereicht werden: 

a. Digital über folgenden Link.

b. Übersenden Sie uns Ihre Anträger per E-Mail:
Standort Esslingen: Jobcenter-Esslingen.Geldleistungen@jobcenter-ge.de
Standort Nürtingen: Jobcenter-Esslingen.Nuertingen-Geldleistungen@jobcenter-ge.de 
Standort Kirchheim: Jobcenter-Esslingen.Kirchheim-Geldleistungen@jobcenter-ge.de
Standort Leinfelden-Echterdingen: Jobcenter-Esslingen.Leinfelden-Echterdingen-Geldleistungen@jobcenter-ge.de

c. Senden Sie und Ihren Antrag per Post:
Jobcenter Landkreis Esslingen, Postfach 200 163, 73712 Esslingen

Wenn beim Ausfüllen der Anträge für das Jobcenter Fragen entstehen oder Sie Unterstützung brauchen:

Unsere Erreichbarkeitszeiten, Rufnummern und E-Mailadressen erhalten Sie über unseren Erreichbarkeitsflyer auf einen Blick (rechts im Downloadbereich).

Hier finden Sie erste Informationen zu aufnahme-, leistungs- und aufenthaltsrechtlichen Fragen rund um die Ukraine.

Weiterführende Informationen und Kontaktdaten zu aufnahme-, leistungs-, und aufenthaltsrechtlichen Fragen finden Sie auf der Website des Landkreis Esslingen.

Das Portal „Germany4Ukraine“ bietet Informationen zu den Themen Asyl, Einreise, Unterkunft und Medizinische Versorgung in Deutschland. Die Informationen sind mehrsprachig auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland finden Sie auf der Website des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Informationen zu „Flucht und Trauma – was können Eltern tun?“ finden Sie unter folgendem Link.